Rauchmelderpflicht in Deutschland? Was du wissen musst
Die Rauchmelderpflicht gilt seit 22.7.2013 für Neubauten, Umbauten sowie Bestandsbauten und ist über die in der sogenannten DIN-Norm: DIN 14676 geregelt. Diese Norm bestimmt unter anderem, wo du Rauchmelder anbringen musst und wie die Wartung ablaufen soll.
Sind Mieter verantwortlich für die Wartung von Rauchmeldern?
Jein lautet die Antwort, denn obwohl die Pflicht für Feuermelder deutschlandweit gilt, sind die Regeln von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt. Die sogenannte Landesbauordnung des jeweiligen Landes legt fest, ob Mieter oder Eigentümer für den Einbau und die Wartung verantwortlich sind und in welchen Räumen Rauchmelder installiert werden müssen.
Eine Grundsatzregel lautet: Die Pflicht für Rauchmelder besteht für alle Neubauten und bei allen Umbauten.
Und verantwortlich dafür ist der Eigentümer. Aber auch bei bestehenden Gebäuden müssen laut Gesetz Rauchmelder installiert werden – die einzige Ausnahme ist das Bundesland Sachsen. Und für einige andere Bundesländer laufen noch Übergangsfristen, bevor die Installation von Feuermeldern auch in Bestandsbauten verpflichtend wird.
Die Rauchmelderpflicht je Bundesland:
Baden-Württemberg
Pflicht für Neubauten seit: 2010
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2015
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: BesitzerInnen (MieterInnen)*
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Bayern
Pflicht für Neubauten seit: 2007
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2018
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: BesitzerInnen (MieterInnen)*
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Berlin
Pflicht für Neubauten seit: 01.01.2017
Pflicht für Bestandsbauten ab: 31.12.2020
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: BesitzerInnen (MieterInnen)*
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Brandenburg
Pflicht für Neubauten seit: 01.06.2016
Pflicht für Bestandsbauten ab: 31.12.2020
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Bremen
Pflicht für Neubauten seit: 2009
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2016
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: BesitzerInnen (MieterInnen)*
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Hamburg
Pflicht für Neubauten seit: 2005
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2011
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: EigentümerInnen (VermieterInnen)**
**Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt
Hessen
Pflicht für Neubauten seit: 2005
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2015
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: BesitzerInnen (MieterInnen)*
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Mecklenburg-Vorpommern
Pflicht für Neubauten seit: 2006
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2010
Zuständigkeit Montage: BesitzerInnen (MieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: EigentümerInnen (VermieterInnen)**
**Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt
Niedersachen
Pflicht für Neubauten seit: 2012
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2016
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: BesitzerInnen (MieterInnen)*
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Nordrhein-Westfalen
Pflicht für Neubauten seit: 2013
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2017
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: BesitzerInnen (MieterInnen)*
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Pflicht für Neubauten seit: 2004
Pflicht für Bestandsbauten ab: Keine Regelung
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: EigentümerInnen (VermieterInnen)**
**Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt
Sachsen
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Sachsen-Anhalt
Pflicht für Neubauten seit: 2009
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2016
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: EigentümerInnen (VermieterInnen)**
**Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt
Schleswig-Holstein
Pflicht für Neubauten seit: 2004
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2011
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: BesitzerInnen (MieterInnen) *
*Wenn die EigentümerInnen die Pflicht nicht übernehmen
Thüringen
Pflicht für Neubauten seit: 2008
Pflicht für Bestandsbauten ab: 01.01.2019
Zuständigkeit Montage: EigentümerInnen (VermieterInnen)
Zuständigkeit Wartung: EigentümerInnen (VermieterInnen)**
**Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt
Sind Rauchmelder in allen Wohnräumen Pflicht?
Die einfache Antwort: Nein. Der Grundgedanke bei der Rauchmelderpflicht ist es die Bewohner im Schlaf vor Brandgefahr zu schützen. Daher sind Rauchmelder in allen Bundesländern prinzipiell in Schlafzimmern, Kinderzimmern und – wenn diese als Rettungswege dienen – auch in Fluren vorgeschrieben.
Nur in Berlin und Brandenburg gilt die Pflicht auch im Wohnzimmer.
Allerdings gilt für die Küche keine gesetzliche Pflicht, obwohl man dort doch eigentlich das größte Risiko vermutet. Doch da es beim Kochen leichter zu Fehlalarmen kommt, wollte man das wohl Bewohnern nicht zumuten.
Hier also nochmal auf einen Blick, für welche Wohnräume die Rauchmelderpflicht gilt:
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Schlafzimmer / Kinderzimmer
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Flure und Rettungswege
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Nur in Berlin und Brandenburg: Alle Aufenthaltsräume wie z.B. Wohnzimmer
Darüber hinaus gilt die Pflicht auch für folgende Räumlichkeiten:
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Ferienwohnung
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Freizeitunterkünfte o. Beherbergungsbetriebe (mit max. 11 Gastbetten)
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Gartenlaube o. Hütten
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Containerräume
Wer muss die Installation und Wartung der Rauchmelder übernehmen?
Eigentümer
Wenn du Eigentümer bist und in einer Eigentumswohnung oder in einem Einfamilienhaus lebst, dann bist du selbst für die Anschaffung, Montage und regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich. Unabhängig vom Bundesland musst du also mindestens alle Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die Rettungswege darstellen, mit Rauchmeldern ausrüsten.
Es ist sinnvoll, auch die restlichen Wohnräume – auf jeder Etage – mit Rauchmeldern auszustatten. Der Rauchmelder in Livy Protect warnt dich zuverlässig vor Rauchentwicklung. Zugleich profitierst du von den zusätzlichen Funktionen wie dem smarten Einbruchschutz und den Luftqualitätsmessungen des Air Monitors.
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Vermieter
Mieter
Als Mieter darfst du bereits montierte und installierte Rauchmelder nicht außer Betrieb setzen, da dein Vermieter der gesetzlichen Ausstattungspflicht nachgehen muss. Natürlich darfst du aber für zusätzlichen Schutz weitere Rauchmelder wie Livy Protect anbringen oder defekte Rauchmelder nach Absprache austauschen.
Beachte die Vorschriften für dein Bundesland, die dir anzeigen, wo Rauchmelder Pflicht sind. In jedem Fall muss in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, ein Brandmelder installiert sein (eventuell nach Ablauf einer Übergangsfrist). Ist das nicht der Fall, solltest du deinen Vermieter darüber informieren. Zusätzliche Rauchmelder kannst du ohne Genehmigung deines Vermieters installieren.